rep-eat

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von rep-eat

Version: 2026-08-v1
Stand: 7. August 2026

Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen

rep-eat UG (haftungsbeschränkt) i. G.
Hofgartenstraße 8 ½
86179 Augsburg
E-Mail: info@rep-eat.de
vertreten durch den Geschäftsführer Burak Kadioglu

– nachfolgend „rep-eat“

und Verbrauchern, die die rep-eat App, Website oder eine kostenpflichtige rep-eat Mitgliedschaft nutzen.

Nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister werden Firmenbezeichnung und Registerangaben entsprechend aktualisiert.


§ 1 Geltungsbereich und Mindestalter

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der digitalen Dienste von rep-eat sowie für kostenpflichtige rep-eat Mitgliedschaften durch Verbraucher.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Die Nutzung eines rep-eat Endkundenkontos ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Minderjährige können auch mit Zustimmung ihrer Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter kein reguläres rep-eat Nutzerkonto eröffnen.
  5. Bei der Registrierung bestätigt der Nutzer, mindestens 18 Jahre alt zu sein. rep-eat kann bei konkreten Zweifeln oder konkreten Missbrauchsverdachtsmomenten einen geeigneten Altersnachweis verlangen.

§ 2 Gegenstand von rep-eat

  1. rep-eat betreibt eine digitale Mitgliedschafts- und Vorteilsplattform für Gastronomiebetriebe und deren Kunden.
  2. Je nach gebuchtem Tarif können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
    • Zugriff auf die rep-eat App,
    • digitales Nutzerkonto,
    • Suche und Anzeige teilnehmender Gastronomiepartner,
    • Partner-Deals,
    • bei Coffee-Pass-Tarifen ein Member Drink pro Kalendertag,
    • digitale Einlösungsfunktionen,
    • Verwaltung der Mitgliedschaft.
  3. Die konkrete Herstellung, Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt durch den jeweiligen Gastronomiepartner.
  4. Der Vertrag über eine konkrete zusätzliche gastronomische Leistung, insbesondere über kostenpflichtige Zusatzbestellungen, kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Gastronomiepartner zustande.
  5. rep-eat bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen vertraglichen Leistungen, insbesondere der Mitgliedschaft und der digitalen Plattformfunktionen, verantwortlich.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

  1. Für die Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen ist ein persönliches Nutzerkonto erforderlich.
  2. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen.
  3. Pro Person ist grundsätzlich nur ein Nutzerkonto zulässig.
  4. Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar.
  5. Insbesondere ist es nicht gestattet:
    • das Konto an andere Personen weiterzugeben,
    • anderen Personen die Nutzung eigener Einlösungsberechtigungen zu ermöglichen,
    • mehrere Konten zur Umgehung von Nutzungslimits anzulegen,
    • Einlösungscodes oder Tokens zu verkaufen oder weiterzugeben,
    • technische Schutz- oder Nutzungslimits zu umgehen.
  6. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht, dass ein Konto unbefugt genutzt wird, soll rep-eat unverzüglich informiert werden.
  7. Gerätewechsel sind grundsätzlich zulässig. rep-eat kann aus Sicherheitsgründen eine erneute Anmeldung oder Authentifizierung verlangen.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung eines Tarifs in der App oder auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von rep-eat dar.
  2. Vor Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung werden dem Nutzer die wesentlichen Vertragsinformationen einschließlich Tarif, Preis, Mindestlaufzeit und Abrechnungsintervall angezeigt.
  3. Mit Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss der ausgewählten Mitgliedschaft ab.
  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn:
    • der Zahlungs- beziehungsweise Abonnementabschluss erfolgreich bestätigt wurde und
    • rep-eat die Mitgliedschaft aktiviert oder den Vertrag ausdrücklich bestätigt.
  5. Eine lediglich begonnene, abgebrochene oder nicht erfolgreich bezahlte Checkout-Session führt nicht zu einer aktiven kostenpflichtigen Mitgliedschaft.
  6. Nach Vertragsschluss erhält der Nutzer eine elektronische Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

§ 5 Tarife

rep-eat bietet derzeit folgende Tarife an:

1. Coffee-Pass Founder

  • 19,90 € pro Monat
  • Mindestlaufzeit: 3 Monate
  • Gesamtbetrag während der Mindestlaufzeit: 59,70 €
  • monatliche Abrechnung
  • Member Drink inklusive
  • Partner-Deals inklusive

Der Founder-Tarif ist ein zeitlich begrenzt buchbarer Einführungstarif. Der jeweils geltende Buchungszeitraum wird bei Angebot des Tarifs angegeben.

Der Begriff „Founder“ beinhaltet keine lebenslange Preisgarantie.

2. Coffee-Pass Monthly

  • 34,90 € pro Monat
  • Mindestlaufzeit: 1 Monat
  • monatliche Abrechnung
  • Member Drink inklusive
  • Partner-Deals inklusive

3. Coffee-Pass 6 Monate

  • 24,90 € pro Monat
  • Mindestlaufzeit: 6 Monate
  • Gesamtbetrag während der Mindestlaufzeit: 149,40 €
  • monatliche Abrechnung
  • Member Drink inklusive
  • Partner-Deals inklusive

4. Coffee-Pass 12 Monate

  • 19,90 € pro Monat
  • Mindestlaufzeit: 12 Monate
  • Gesamtbetrag während der Mindestlaufzeit: 238,80 €
  • monatliche Abrechnung
  • Member Drink inklusive
  • Partner-Deals inklusive

5. Deals-Only

  • 9,90 € pro Monat
  • Mindestlaufzeit: 12 Monate
  • Gesamtbetrag während der Mindestlaufzeit: 118,80 €
  • monatliche Abrechnung
  • Partner-Deals inklusive
  • kein Member Drink
  1. Die angegebenen Preise sind die vom Verbraucher zu zahlenden Endpreise. Soweit Umsatzsteuer anfällt, ist diese im angegebenen Endpreis enthalten.
  2. Maßgeblich für den konkreten Vertrag sind zusätzlich die unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigten Tarifinformationen.

§ 6 Zahlung und Zahlungsarten

  1. Die Mitgliedschaft wird monatlich im Voraus abgerechnet.
  2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen von rep-eat eingesetzten Zahlungsdienstleister, derzeit Stripe.
  3. Die im konkreten Checkout verfügbaren Zahlungsmethoden werden dort angezeigt. Dazu können insbesondere gehören:
    • Kredit- und Debitkarten,
    • Apple Pay,
    • Google Pay,
    • PayPal,
    • Link,
    • weitere von Stripe unterstützte Zahlungsmethoden.
  4. Es besteht kein Anspruch darauf, dass jede grundsätzlich angebotene Zahlungsmethode für jeden Nutzer, jedes Gerät oder jeden Tarif verfügbar ist.
  5. Eine Zahlungsmethode wird erst als ausdrücklich angebotene Zahlungsmethode beworben, wenn sie für den jeweiligen rep-eat Checkout tatsächlich aktiviert und geeignet ist.
  6. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, für die Dauer des Vertrags eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen.

§ 7 Fehlgeschlagene Zahlungen

  1. Kann eine fällige Zahlung nicht erfolgreich eingezogen werden, wird der Nutzer darüber informiert.
  2. rep-eat beziehungsweise der Zahlungsdienstleister kann weitere Zahlungsversuche durchführen und dem Nutzer die Aktualisierung seiner Zahlungsmethode ermöglichen.
  3. Solange eine fällige Zahlung offen ist, kann rep-eat neue Einlösungen vorübergehend sperren.
  4. Wird ein fälliger Betrag trotz Mitteilung und angemessener Gelegenheit zur Zahlung nicht beglichen, kann rep-eat den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Eine Beendigung soll grundsätzlich nicht vor Ablauf von mindestens 14 Tagen ab Fälligkeit und entsprechender Zahlungsaufforderung erfolgen.
  5. rep-eat erhebt derzeit keine pauschalen standardisierten Mahngebühren.
  6. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

§ 8 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der erfolgreichen Aktivierung der Mitgliedschaft.
  2. Während der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Nutzer jederzeit kündigen. Die Kündigung wird in diesem Fall zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam.
  3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.
  4. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit zum Ende des aktuell bezahlten monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
  5. Es gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit keine zusätzliche Kündigungsfrist über das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums hinaus.
  6. Die Kündigung kann insbesondere erfolgen:
    • über die Kündigungsfunktion auf der Website,
    • über eine entsprechende Funktion in der App,
    • über ein bereitgestelltes Kundenportal,
    • per E-Mail an info@rep-eat.de.
  7. Der Nutzer erhält eine elektronische Kündigungsbestätigung mit dem vorgesehenen Vertragsende.
  8. Bis zum wirksamen Vertragsende bleiben die bereits bezahlten Mitgliedschaftsleistungen grundsätzlich nutzbar.
  9. Gesetzliche außerordentliche Kündigungs- und Vertragsbeendigungsrechte bleiben unberührt.

§ 9 Kein Pausieren wegen persönlicher Abwesenheit

  1. Urlaub, Krankheit oder eine sonstige persönliche Nichtnutzung führen grundsätzlich nicht zu einer automatischen:
    • Vertragsunterbrechung,
    • Verlängerung,
    • Rückerstattung.
  2. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  3. In besonderen Härtefällen kann rep-eat freiwillig eine abweichende Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 10 Tarifwechsel

  1. Soweit technisch angeboten, kann ein Nutzer von Deals-Only auf einen Coffee-Pass-Tarif upgraden.
  2. Ein Upgrade kann unmittelbar wirksam werden. Ein sich daraus ergebender Mehrbetrag kann anteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum berechnet werden.
  3. Ein solches Upgrade beginnt grundsätzlich keine neue Mindestlaufzeit, sofern im konkreten Upgradeprozess nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
  4. Die ursprünglich bestehende Mindestlaufzeit bleibt im Übrigen bestehen.
  5. Ein Wechsel von einem Coffee-Pass-Tarif in einen günstigeren Tarif während einer laufenden Mindestlaufzeit wird grundsätzlich nicht angeboten.
  6. Alle Preise und Auswirkungen eines Tarifwechsels werden vor dessen verbindlicher Bestätigung angezeigt.

§ 11 Member Drink

  1. Nutzer eines aktiven Coffee-Pass-Tarifs können grundsätzlich einen Member Drink pro Kalendertag bei teilnehmenden Partnern einlösen.
  2. Ein Kalendertag bestimmt sich nach der Zeitzone Europe/Berlin.
  3. Das tägliche Nutzungslimit gilt global für das gesamte rep-eat Partnernetzwerk. Es besteht nicht einmal pro Partner, sondern einmal pro Nutzer und Kalendertag.
  4. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Partner zum Zeitpunkt der Einlösung einen aktiven Member Drink anbietet.
  5. Für den Member Drink ist grundsätzlich kein Mindestverzehr erforderlich.
  6. Welche Getränke als Member Drink angeboten werden, bestimmt der jeweilige Partner im Rahmen seines bei rep-eat dargestellten Angebots.
  7. Der Partner kann festlegen, ob der Member Drink:
    • zum Verzehr vor Ort,
    • zum Mitnehmen oder
    • in beiden Varianten

angeboten wird.

  1. Kostenpflichtige allgemeine Upgrades sind nicht automatisch Bestandteil des Member Drinks.
  2. Für alternative Milchsorten oder ausdrücklich ausgewiesene Zusatzoptionen kann der Partner einen zusätzlichen Preis verlangen. Ein solcher Zusatzkauf erfolgt unmittelbar zwischen Nutzer und Partner.
  3. Member Drinks werden im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit angeboten. Ist ein konkretes Getränk nicht verfügbar, besteht kein automatischer Anspruch auf ein höherwertiges Ersatzprodukt.
  4. Der Partner soll ein vorübergehend nicht verfügbares Angebot in rep-eat entsprechend deaktivieren oder anpassen.
  5. Wiederholte oder unberechtigte Ablehnungen eines tatsächlich verfügbaren Member Drinks können dem rep-eat Support gemeldet werden.

§ 12 Partner-Deals

  1. Nutzer eines aktiven Coffee-Pass- oder Deals-Only-Tarifs können die jeweils in der App verfügbaren Partner-Deals nutzen.
  2. Für jeden Deal können eigene Bedingungen gelten, insbesondere hinsichtlich:
    • Gültigkeitszeitraum,
    • verfügbarer Wochentage,
    • Uhrzeit,
    • Anzahl zulässiger Einlösungen,
    • teilnehmender Standorte,
    • konkreter Produkte.
  3. Diese Bedingungen werden beim jeweiligen Deal angezeigt.
  4. Ein Member Drink kann grundsätzlich mit Partner-Deals kombiniert werden, sofern beim konkreten Angebot keine rechtlich zulässige abweichende Regelung deutlich angegeben ist.
  5. Mehrere Partner-Deals können grundsätzlich kombiniert werden, sofern der Partner bei dem jeweiligen Deal nicht transparent eine abweichende Kombinationsregel festgelegt hat.
  6. Bereits abgelaufene, deaktivierte oder noch nicht gültige Deals können nicht eingelöst werden.
  7. Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Deals besteht nicht.

§ 13 Einlösung

  1. Ein Einlösungscode beziehungsweise Redemption-Token soll erst vor Ort beim Partner und im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einlösung erzeugt werden.
  2. Ein Token ist nur für einen kurzen Zeitraum gültig, derzeit grundsätzlich etwa 60 Sekunden.
  3. Ein abgelaufener Token, der nicht erfolgreich bestätigt wurde, gilt nicht als verbrauchte Einlösung. Ein neuer Token kann grundsätzlich unmittelbar erzeugt werden.
  4. Eine Einlösung gilt erst als erfolgt, wenn sie durch das rep-eat System beziehungsweise den Partner erfolgreich als bestätigt erfasst wurde.
  5. Screenshots, Bildschirmaufnahmen, alte QR-Codes oder Zahlungsnachweise ersetzen keinen gültigen Einlösungsvorgang.
  6. Wurde eine Einlösung erfolgreich bestätigt und entscheidet sich der Nutzer anschließend freiwillig gegen die Inanspruchnahme der Leistung, gilt der Vorteil grundsätzlich als verbraucht.
  7. Hat der Partner die bestätigte Leistung tatsächlich nicht erbracht, kann die Einlösung vom Partner beziehungsweise nach Prüfung durch rep-eat storniert werden. In diesem Fall soll die entsprechende Nutzungsmöglichkeit wiederhergestellt werden.
  8. Für Nutzungs- und Auszahlungslimits zählen grundsätzlich nur bestätigte Einlösungen.

§ 14 Gastronomiepartner und konkrete gastronomische Leistung

  1. Gastronomiepartner sind rechtlich selbstständige Unternehmen.
  2. Die konkrete Zubereitung und Ausgabe eines Getränks oder einer Speise erfolgt durch den jeweiligen Partner in eigener Verantwortung.
  3. Der Partner ist insbesondere verantwortlich für:
    • Lebensmittelsicherheit,
    • Hygiene,
    • Zutaten,
    • gesetzlich erforderliche Allergeninformationen,
    • ordnungsgemäße Zubereitung,
    • gesetzeskonforme Abgabe alkoholischer Getränke.
  4. Bei Fragen zu Allergien oder Unverträglichkeiten muss sich der Nutzer vor Bestellung beziehungsweise Ausgabe unmittelbar beim Partner über Zutaten, Allergene und mögliche Kreuzkontaminationen informieren.
  5. Informationen in der rep-eat App ersetzen nicht automatisch die gesetzlich erforderliche Information durch den Gastronomiebetrieb.
  6. Produktbezogene Reklamationen sind grundsätzlich zunächst an den ausführenden Gastronomiepartner zu richten.
  7. Technische Einlösungsprobleme, Abonnementprobleme oder unberechtigte Ablehnungen eines rep-eat Vorteils können zusätzlich gegenüber rep-eat geltend gemacht werden.

§ 15 Alkoholische Angebote

  1. rep-eat ist ausschließlich für Nutzer ab 18 Jahren vorgesehen.
  2. Partner können im Rahmen ihrer gesetzlichen Berechtigung auch alkoholische Angebote einstellen.
  3. Die bei der Registrierung abgegebene 18+-Bestätigung ersetzt keine gesetzlich erforderliche oder aufgrund konkreter Zweifel erforderliche Altersprüfung vor Ort.
  4. Der Gastronomiepartner kann vor Ausgabe eines alkoholischen Getränks einen geeigneten Altersnachweis verlangen.
  5. Wird ein erforderlicher Altersnachweis bei berechtigten Zweifeln nicht vorgelegt, kann der Partner die Ausgabe verweigern.
  6. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Abgabe alkoholischer Getränke liegt beim Gastronomiepartner.

§ 16 Veränderung des Partnernetzwerks

  1. Das rep-eat Partnernetzwerk ist veränderlich.
  2. Partner können insbesondere:
    • neu hinzukommen,
    • ausscheiden,
    • Standorte schließen,
    • Öffnungszeiten ändern,
    • vorübergehend schließen,
    • einzelne Angebote verändern.
  3. Der Abschluss einer Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Gastronomiepartner dauerhaft am rep-eat Programm teilnimmt.
  4. rep-eat garantiert keine bestimmte Anzahl von Partnern in unmittelbarer Nähe des Wohn- oder Aufenthaltsorts eines Nutzers.
  5. Die Mitgliedschaft muss jedoch im Rahmen des vertraglich geschuldeten Gesamtangebots sinnvoll nutzbar bleiben. Gesetzliche Rechte bei einer erheblichen Beeinträchtigung der vertraglich geschuldeten Gesamtleistung bleiben unberührt.

§ 17 Technische Verfügbarkeit

  1. rep-eat bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der digitalen Dienste.
  2. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit wird nicht garantiert, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen aufgrund von:
    • Wartungsarbeiten,
    • Sicherheitsmaßnahmen,
    • notwendigen Updates,
    • Internet- oder Netzstörungen,
    • Störungen eingesetzter technischer Dienstleister,
    • unvorhersehbaren technischen Ereignissen.
  4. Planbare größere Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.
  5. Bei einer zentralen erheblichen Störung wesentlicher rep-eat Funktionen, die länger als 24 Stunden andauert, prüft rep-eat eine angemessene Kompensation, beispielsweise:
    • Laufzeitgutschrift,
    • Ersatzleistung,
    • anteilige Gutschrift oder
    • anteilige Erstattung.
  6. Die 24-Stunden-Regel schränkt gesetzliche Ansprüche bei kürzeren oder besonders schwerwiegenden Störungen nicht ein.

§ 18 Technische Voraussetzungen und Updates

  1. Für die Nutzung der App sind ein geeignetes Endgerät, eine Internetverbindung und eine unterstützte Betriebssystem- beziehungsweise App-Version erforderlich.
  2. rep-eat kann aus Sicherheits- oder Kompatibilitätsgründen eine Mindestversion der App voraussetzen.
  3. rep-eat stellt während der geschuldeten Bereitstellung die erforderlichen Aktualisierungen einschließlich erforderlicher Sicherheitsupdates bereit.
  4. Nutzer werden über relevante Pflichtupdates und – soweit erforderlich – über Folgen einer Nichtinstallation informiert.
  5. Wird ein ordnungsgemäß bereitgestelltes erforderliches Update trotz entsprechender Information nicht installiert, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Kritische Sicherheitsupdates können kurzfristig erforderlich sein.

§ 19 Änderungen der digitalen Leistung

  1. rep-eat darf die digitalen Funktionen weiterentwickeln, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht.
  2. Triftige Gründe können insbesondere sein:
    • technische Weiterentwicklung,
    • Anpassung an Betriebssysteme oder Endgeräte,
    • Verbesserung der Sicherheit,
    • Betrugs- und Missbrauchsprävention,
    • Fehlerbehebung,
    • Änderung technischer Schnittstellen,
    • gesetzliche oder behördliche Anforderungen,
    • Änderungen notwendiger technischer Dienstleister.
  3. Änderungen nach diesem Abschnitt führen für den Nutzer nicht allein wegen der Änderung zu zusätzlichen Kosten.
  4. Der Nutzer wird klar und verständlich über relevante Änderungen informiert.
  5. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, erhält der Nutzer innerhalb angemessener Frist vor der Änderung eine Information auf einem dauerhaften Datenträger.
  6. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bei Änderungen digitaler Produkte, einschließlich bestehender Vertragsbeendigungsrechte, bleiben unberührt.
  7. Die Entfernung einer vertraglichen Hauptleistung kann nicht allein auf diesen allgemeinen Änderungsvorbehalt gestützt werden.

§ 20 Preisänderungen

  1. Während der vereinbarten Mindestlaufzeit wird der für die Mitgliedschaft vereinbarte reguläre monatliche Preis grundsätzlich nicht erhöht.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann rep-eat den Preis für zukünftige Abrechnungsperioden anpassen, soweit sich nach Vertragsschluss Kosten verändern, die für die Bereitstellung der Mitgliedschaft unmittelbar relevant sind.
  3. Berücksichtigt werden können insbesondere Veränderungen von:
    • tatsächlich anfallenden Partnervergütungen,
    • Zahlungsabwicklungsgebühren,
    • Hosting- und IT-Infrastrukturkosten,
    • Kosten notwendiger Software- und Plattformdienstleister,
    • zwingenden gesetzlichen oder regulatorischen Betriebskosten,
    • Steuern, Abgaben oder vergleichbaren staatlich veranlassten Belastungen.
  4. Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem die für die Gesamtleistung maßgeblichen Kosten tatsächlich gestiegen sind.
  5. Kostensteigerungen in einem Bereich werden mit relevanten Kostensenkungen in anderen Bereichen verrechnet.
  6. Sinken die für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten nachhaltig, wird dies bei der Preisentwicklung entsprechend berücksichtigt.
  7. Eine Preisanpassung nach diesem Abschnitt darf nicht dazu verwendet werden, allein die kalkulierte Gewinnmarge von rep-eat zu erhöhen.
  8. rep-eat informiert den Nutzer grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden über eine Preiserhöhung.
  9. Die Mitteilung enthält insbesondere:
    • bisherigen Preis,
    • neuen Preis,
    • Zeitpunkt der Änderung,
    • wesentlichen Grund für die Anpassung.
  10. Eine Preiserhöhung wird für den Nutzer frühestens nach Ablauf seiner noch laufenden Mindestlaufzeit wirksam.
  11. Der Nutzer kann den Vertrag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung so kündigen, dass für ihn keine weitere Abrechnungsperiode zum erhöhten Preis beginnt.
  12. Soweit eine geplante Preisänderung nicht von dieser Preisänderungsregel gedeckt ist, wird sie nicht allein durch Schweigen des Nutzers Vertragsbestandteil. In einem solchen Fall ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich oder der bestehende Vertrag wird nach den hierfür geltenden Regeln fortgeführt beziehungsweise beendet.
  13. Gesetzlich unmittelbar veranlasste Änderungen der steuerlichen Behandlung bleiben gesondert zu beurteilen.

§ 21 Änderung dieser AGB

  1. rep-eat kann diese AGB für bestehende Verträge anpassen, soweit dies aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen sachlichen Grundes erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zum Nachteil des Nutzers verschoben wird.
  2. Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen aufgrund:
    • geänderter gesetzlicher Vorgaben,
    • unmittelbar relevanter neuer Rechtsprechung,
    • behördlicher Anforderungen,
    • notwendiger Sicherheitsanpassungen,
    • technischer Änderungen, die eine bisherige Regelung unzutreffend oder lückenhaft machen.
  3. Wesentliche Änderungen werden grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor ihrem vorgesehenen Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.
  4. Änderungen, die:
    • die Hauptleistung wesentlich reduzieren,
    • eine neue Zahlungspflicht begründen,
    • eine bestehende Mindestlaufzeit verlängern oder
    • das Vertragsverhältnis grundlegend umgestalten,

werden nicht allein aufgrund dieses Änderungsvorbehalts und nicht allein aufgrund des Schweigens des Nutzers Vertragsbestandteil.

  1. Soweit für eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, holt rep-eat diese gesondert ein.
  2. Zwingende kurzfristige Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder akuter Sicherheitsrisiken können mit einer kürzeren Frist vorgenommen werden, soweit dies erforderlich und zulässig ist.

§ 22 Promotion-Codes und Rabatte

  1. rep-eat kann zeitlich oder sachlich begrenzte Promotion-Codes anbieten.
  2. Für einen Promotion-Code können insbesondere Bedingungen gelten hinsichtlich:
    • Gültigkeitszeitraum,
    • zugelassener Tarife,
    • Neukundenstatus,
    • Anzahl der Verwendungen,
    • Kombinierbarkeit.
  3. Die jeweiligen Bedingungen werden bei der Aktion beziehungsweise im Checkout angezeigt.
  4. Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Rabatts besteht nicht.
  5. Bei nachgewiesenem Missbrauch, insbesondere durch Mehrfachkonten oder manipulierte Neukundenregistrierungen, kann ein unberechtigt verwendeter Rabatt zurückgewiesen oder korrigiert werden.
  6. Gesetzliche Rechte gutgläubiger Nutzer bleiben unberührt.

§ 23 Missbrauch und Sperrung

  1. Die Nutzung von rep-eat muss entsprechend dem vorgesehenen Zweck erfolgen.
  2. Untersagt sind insbesondere:
    • Account-Sharing,
    • Verkauf von Nutzerkonten,
    • Weitergabe oder Verkauf von Redemption-Tokens,
    • Mehrfachkonten zur Umgehung von Limits,
    • Manipulation von Einlösungen,
    • automatisierte missbräuchliche Zugriffe,
    • Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen,
    • unbefugter Zugriff auf fremde Konten oder Systeme,
    • betrügerische Nutzung von Promotion-Codes.
  3. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß, kann rep-eat erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen.
  4. Je nach Schwere des Falls können dies sein:
    • Aufforderung zur Klärung,
    • Verwarnung,
    • vorübergehende Sperrung einzelner Funktionen,
    • vorübergehende Kontosperrung,
    • außerordentliche Vertragsbeendigung.
  5. Bei behebbaren Verstößen wird grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Klärung beziehungsweise Abhilfe gegeben, soweit nicht wegen Betrugs, Sicherheitsrisiken oder eines besonders schweren Verstoßes sofortiges Handeln erforderlich ist.
  6. Bereits gezahlte Beträge verfallen nicht automatisch allein aufgrund einer Sperrung. Ansprüche und gegebenenfalls Erstattungen richten sich nach dem konkreten Fall und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 24 Gesetzliche Rechte bei digitalen Leistungen

  1. Für die digitalen Bestandteile der rep-eat Mitgliedschaft gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Ist die digitale Leistung mangelhaft, kann der Nutzer insbesondere nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen.
  3. Kann der vertragsgemäße Zustand nicht ordnungsgemäß hergestellt werden oder liegen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vor, können insbesondere Rechte auf:
    • Minderung,
    • Vertragsbeendigung,
    • Erstattung,
    • Schadensersatz

bestehen.

  1. Diese gesetzlichen Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
  2. Eine Störung bei einem von rep-eat eingesetzten technischen Drittanbieter beseitigt gesetzliche Ansprüche des Nutzers gegenüber rep-eat nicht automatisch.

§ 25 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
  2. Über:
    • Dauer und Beginn der Widerrufsfrist,
    • Ausübung des Widerrufsrechts,
    • Folgen des Widerrufs,
    • gegebenenfalls Wertersatz

wird der Nutzer in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert.

  1. Soll die Mitgliedschaft bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist nutzbar sein, wird das hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Verlangen beziehungsweise die erforderliche Erklärung gesondert eingeholt.
  2. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei einem Widerruf Wertersatz für bis zum Widerruf bereits erbrachte Dienstleistungen anfallen.
  3. Es wird nicht zusätzlich pauschal der normale Verkaufswert einzelner bereits eingelöster Member Drinks oder Deals als gesonderte Vertragsstrafe berechnet.
  4. Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben unberührt.
  5. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt rep-eat zusätzlich eine elektronische Funktion „Vertrag widerrufen“ beziehungsweise eine gleichwertig eindeutige Funktion bereit.

§ 26 Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte

  1. Die rep-eat App, Website, Marke, Gestaltung, Software und sonstigen eigenen Inhalte sind nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Gesetze geschützt.
  2. Der Nutzer erhält für die Dauer seiner Nutzungsberechtigung ein einfaches, persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die App bestimmungsgemäß zu verwenden.
  3. Nicht gestattet sind insbesondere:
    • Verkauf oder Vermietung der App beziehungsweise des Nutzerzugangs,
    • systematisches nicht autorisiertes Scraping,
    • Vervielfältigung wesentlicher Datenbankbestandteile,
    • Manipulation der Software oder Sicherheitsfunktionen.
  4. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzlich zulässige Handlungen zur Untersuchung von Software oder Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt.
  5. Logos, Bilder und sonstige Inhalte von Gastronomiepartnern können eigenen Rechten dieser Partner oder Dritter unterliegen.

§ 27 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
  2. Einzelheiten zu:
    • Zwecken,
    • Rechtsgrundlagen,
    • Empfängern,
    • eingesetzten Dienstleistern,
    • Speicherdauer,
    • Betroffenenrechten

enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von rep-eat.

  1. Die Datenschutzerklärung ist keine AGB-Klausel und wird nicht allein durch die Nutzung von rep-eat zu einer gesonderten Einwilligung des Nutzers.

§ 28 Haftung

  1. rep-eat haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die gesetzlichen Haftungsregeln werden durch diese AGB nicht pauschal beschränkt.
  3. Für die konkrete Herstellung und lebensmittelrechtliche Sicherheit von Speisen und Getränken ist grundsätzlich der ausführende Gastronomiepartner verantwortlich.
  4. Dies schließt eine gesetzliche Haftung von rep-eat für eigenes Verhalten, eigene Pflichtverletzungen oder eigene Verantwortungsbereiche nicht aus.
  5. rep-eat garantiert keinen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil oder eine bestimmte monatliche Ersparnis durch die Mitgliedschaft.

§ 29 Support und Beschwerden

  1. Nutzer können rep-eat insbesondere kontaktieren unter:

info@rep-eat.de

  1. Bei einer Beschwerde sollen möglichst angegeben werden:
    • verwendete E-Mail-Adresse,
    • betroffener Vorgang,
    • Datum und Uhrzeit,
    • gegebenenfalls Partner oder Deal.
  2. Passwörter, vollständige Kartendaten oder andere geheime Zugangsinformationen dürfen nicht an den Support übermittelt werden.
  3. Bei Beschwerden über die konkrete gastronomische Leistung ist grundsätzlich der betreffende Partner erster Ansprechpartner.
  4. rep-eat bearbeitet insbesondere Beschwerden über:
    • Mitgliedschaften,
    • Zahlungen,
    • Einlösungsfunktionen,
    • Konten,
    • technische Fehler,
    • unberechtigte Ablehnung von Vorteilen.

§ 30 Kontolöschung

  1. Die Löschung eines Nutzerkontos und die Kündigung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge.
  2. Besteht bei einem Löschungswunsch noch eine aktive Mitgliedschaft, informiert rep-eat über deren Vertragsstatus.
  3. Ein eindeutiger Wunsch zur endgültigen Kontolöschung wird zugleich als Kündigung der Mitgliedschaft zum frühestmöglichen ordentlichen Vertragsende behandelt, sofern der Nutzer nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt.
  4. Verlangt der Nutzer trotz noch laufender bezahlter Mitgliedschaft die sofortige technische Löschung beziehungsweise Deaktivierung seines Zugangs, kann dies dazu führen, dass die verbleibenden Leistungen nicht mehr genutzt werden können.
  5. Allein daraus entsteht kein automatischer Anspruch auf anteilige Rückzahlung bereits ordnungsgemäß geschuldeter Entgelte.
  6. Gesetzliche Widerrufs-, Mängel-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
  7. Gesetzlich aufzubewahrende Daten können auch nach Löschung des Nutzerkontos für die Dauer der jeweiligen Aufbewahrungspflicht eingeschränkt gespeichert bleiben.

§ 31 Elektronische Kommunikation

  1. rep-eat ist ein digitaler Dienst. Vertragsbezogene Kommunikation kann grundsätzlich elektronisch erfolgen.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse zu hinterlegen und Änderungen zu aktualisieren.
  3. Wichtige Mitteilungen können insbesondere erfolgen per:
    • E-Mail,
    • App,
    • Nutzerkonto.
  4. Soweit gesetzlich ein dauerhafter Datenträger erforderlich ist, wird eine entsprechende Form verwendet.
  5. Eine Mitteilung gilt nicht allein aufgrund einer pauschalen Frist nach Versand automatisch als zugegangen. Es gelten die gesetzlichen Zugangsregeln.

§ 32 Übertragung und Abtretung

  1. Die persönliche Mitgliedschaft und die persönliche Einlösungsberechtigung dürfen ohne Zustimmung von rep-eat nicht auf eine andere Person übertragen werden.
  2. Die gesetzliche Möglichkeit des Nutzers, bestehende Geldforderungen gegen rep-eat abzutreten, wird dadurch nicht ausgeschlossen.
  3. rep-eat kann eigene Forderungen im gesetzlich zulässigen Umfang an Dritte abtreten.
  4. Eine Übertragung des gesamten Vertrags auf einen anderen Vertragspartner erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 33 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Nutzer kann insbesondere mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von rep-eat aufrechnen.
  2. Weitergehende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
  3. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.

§ 34 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, entzieht ihm diese Rechtswahl nicht den Schutz zwingender Vorschriften, die nach dem ohne Rechtswahl anwendbaren Recht dieses Staates zu seinen Gunsten gelten.
  3. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

§ 35 Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von rep-eat wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.


§ 36 Verbraucherschlichtung

[VOR VERÖFFENTLICHUNG ENTSCHEIDEN UND EINE VARIANTE EINSETZEN]

Variante A – keine Teilnahme

rep-eat ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Variante B – Teilnahme

rep-eat ist bereit beziehungsweise verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

[Name der Stelle]
[Anschrift]
[Website]


§ 37 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von den AGB abweichen.
  2. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
  3. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen